1. Geltungsbereich 1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen, zur Beherbergung und sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Ferienhauses.
1.2 Abweichende Bestimmungen, auch Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes, gelangen nur dann zur Anwendung, wenn dies zuvor ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
2. Zustandekommen des Vertrages
2.1 Der Gastaufnahmevertrag (Beherbergungsvertrag) kommt zustande, indem der Gast einen Antrag abgibt (Ferienwohnungsbuchung), der durch das Ferienhaus angenommen wird. Die Annahme erfolgt durch eine Bestätigung der Buchung. Die Bestätigung der Ferienwohnungsbuchung kann schriftlich oder per E-Mail erfolgen.
2.2 Erfolgt die Ferienwohnungsbuchung durch einen Dritten für den Gast, haftet er dem Ferienhaus gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Gastaufnahmevertrag, sofern dem Ferienhaus eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
2.3 Auf die Beherbergungsverträge sind neben den § 70 l ff. BGB das allgemeine Schuldrecht und die Regelungen des allgemeinen Mietrechts des BGB anzuwenden.
2.4 Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnungen sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Ferienhauses.
3. Preise und Leistungen
3.1 Das Ferienhaus ist verpflichtet, die vom Gast gebuchte Ferienwohnung nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2 Der Gast ist verpflichtet, die für die Wohnungsüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Ferienhauses zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen des Ferienhauses gegenüber Dritten.
3.3 Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
3.4 Die Preise können vom Ferienhaus geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Ferienwohnungen, der Leistung des Ferienhauses oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht, und das Ferienhaus dem zustimmt.
3.5 Rechnungen des Ferienhauses sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar.
3.6 Das Ferienhaus ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und deren Fälligkeit können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Das Ferienhaus ist ferner berechtigt, während des Aufenthaltes des Gastes im Ferienhaus aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und sofortige Zahlung zu verlangen. 3.7 Der Gast kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Ferienhauses aufrechnen oder mindern.
4. Nicht in Anspruch genommenen Leistungen, Stornierung, Rücktritt des Gastes
4.1 Das Ferienhaus räumt dem Gast ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Dabei gelten folgende Bestimmungen: – Im Falle des Rücktritts des Gastes von der Buchung hat das Ferienhaus Anspruch auf angemessene Entschädigung. – Das Ferienhaus hat die Wahl, gegenüber dem Gast statt einer konkret berechneten Entschädigung eine Rücktrittspauschale geltend zu machen. Die Rücktrittspauschale beträgt 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen ohne Frühstück, Dem Gast steht der Nachweis frei, dass dem Ferienhaus kein Schaden oder der dem Ferienhaus entstandene Schaden niedriger als die geforderte Entschädigungspauschale ist. – Sofern das Ferienhaus die Entschädigung konkret berechnet, beträgt die Höhe der Entschädigung max. die Höhe des vertraglich vereinbarten Preises für die von dem Ferienhaus zu erbringende Leistung unter Abzug des Wertes der von dem Ferienhaus ersparten Aufwendungen sowie dessen, was das Ferienhaus durch anderweitige Verwendungen der Ferienhausleistungen erwirbt.
4.2 Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn der Gast die gebuchte Ferienwohnung oder die gebuchten Leistungen ohne dies dem Ferienhaus rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt.
5. Rücktritt des Ferienhauses
5.1 Sofern dem Gast im Beherbergungsvertrag ein kostenfreies Rücktrittsrecht eingeräumt wurde, ist das Ferienhaus ebenfalls berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den gebuchten Ferienwohnungen vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Ferienhauses die Buchung nicht endgültig bestätigt.
5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.6 vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen einer hierfür gesetzten Frist geleistet, so ist das Ferienhaus gleichfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3 Ein Rücktrittsrecht aus wichtigem Grund vom Vertrag ist davon unberührt. Es besteht insbesondere falls – höhere Gewalt oder andere vom Ferienhaus nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; – Ferienwohnungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. bezüglich der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden; – das Ferienhaus begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Ferienhausleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Ferienhauses in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Ferienhauses zuzurechnen ist; – eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung gemäß Ziffer 2.3 vorliegt; – ein Fall der Ziffer 6.3 vorliegt; – das Ferienhaus von Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Gastes nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Gast fällige Forderungen des Ferienhauses nicht ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche des Ferienhauses gefährdet erscheinen; – der Gast über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 Zivilprozessordnung abgegeben, ein außergerichtliches der Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt hat; – ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Gastes eröffnet oder die Eröffnung desselben mangels Masse oder aus sonstigen Gründen abgelehnt wird.
5.4 Das Ferienhaus hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen. 5.5 In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.
6. An- und Abreise
6.1 Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Ferienwohnungen, es sei denn, das Ferienhaus hat die Bereitstellung bestimmter Wohnungen schriftlich bestätigt.
6.2 Gebuchte Wohnungen stehen dem Gast ab 15 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
6.3 Gebuchte Wohnungen sind vom Gast bis spätestens 20 Uhr des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat das Ferienhaus das Recht, gebuchte Wohnungen nach 20 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Gast hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Dem Ferienhaus steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu.
6.4 Am vereinbarten Abreisetag sind die Wohnungen dem Ferienhaus spätestens um 9:30 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Ferienhaus über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 12 Uhr den Tagespreis in Rechnung stellen, ab 13 Uhr 100 % des vollen gültigen Logispreises. Dem Gast steht es frei, dem Ferienhaus nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
7. Haftung
7.1 Das Ferienhaus haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet das Ferienhaus ausschließlich wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.
7.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
7.3 Soweit dem Gast ein Pkw-Stellplatz zur Verfügung gestellt wird, besteht keine Überwachungspflicht des Ferienhauses, es sei denn, dies wurde individuell schriftlich in einem Verwahrungsvertrag vereinbart.
7.4 Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Ferienhaus übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben sowie auf Anfrage auch für Fundsachen. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
7.5 Die Verjährung der Ansprüche des Gastes erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen. 8. Schlussbestimmungen Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen
Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte prüfen Sie die Details und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.